Ich
wurde wegen schwerer Körperverletung in einem Fall und verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetztes mit der Absicht zum Handel verurteilt, sass 8 Mt. in Untersuchungshaft und wurde am Ende Verurteilt.
So.
Das ist aber nun schon 10 Jahre her und seither habe ich weder das Eine noch das Andere jemals wieder getan.
In der Schweiz sind diese Einträge nur noch für den Staat einsehbar. Auf meinem Leumundszeugnis ist davon nichts mehr zu sehen. Aber die Amis haben bekanntlich gute Quellen und wenn ich es verschweige, könnte es sein, dass man mir die Einreise verweigert, weil ichs verschwiegen habe und sie es doch rausbekommen und wenn ich es zugebe, könnte es sein, dass ich deshalb nicht einreisen darf...