Ja gut, was heißt Nachteil. Ein Vertrag darf auch hier in Deutschland nicht gegen die guten Sitten verstoßen oder ein Wucher-Vertrag sein. Bist du dir sicher, dass das in der Schweiz so absolut geregelt ist, wie du es hier darstellst? Ich hab da nämlich durchaus so meine Zweifel daran, dass keinerlei Nachteil bzw. keinerlei einseitige Klauseln erlaubt sein sollen. Dass das alles nicht über Gebühr zu Lasten einer Partei sein darf ist auch klar.Es darf für keine von beiden Parteien ein Nachteil entstehen.
Nochmal: Bei dir schwingt da immer so im Hintergrund mit, die würden ja Recht bekommen, wenn sie klagen könnten. Das sehe ich halt nicht so.War es bei CM Punk denn nicht auch ein langes herauszögern? Die Klage lief meines Wissens relativ lange. Und WWE war es ja, die es in die Länge gezogen hatten, nicht CM Punk. Was anderes als Vergleich gibt es nicht wirklich. Nur lustig, dass genau bei dieser Klage CM Punk recht bekommen hat, weil er eben die finanziellen Mittel hatte, dies durchzustehen. Ob es WWE immer so praktizieren würde, dass wissen wir nicht, das stimmt. Aber es wäre dennoch möglich.
Es ist keineswegs so, dass die Rechtslage da glasklar und eindeutig ist und man sich "nur" durchklagen muss und das Ergebnis von vornherein feststeht. Dass dem nicht so ist sieht man ja auch durchaus daran, dass es niemand macht. Wäre zu 100% klar, dass WWE den Prozess verliert wäre es ein leichtes eine Anwaltskanzlei zu finden, die berühmt werden will, auf Erfolgshonorar-Basis (was in den USA ja soweit gehen kann, dass nur im Erfolgsfall überhaupt ein signifikanter Betrag gezahlt wird) zu klagen und quasi den Batzen Geld, der ja eh gewonnen werden wird abzuholen.
So einfach ist es dann aber halt doch nicht und es kann jeder der beiden Parteien einen solchen Prozess gewinnen und zwar von der Rechtslage her, nicht nur durch Hinauszögern und finanziellem Ruin der Gegenpartei.