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Hall of Fame
Was ist in den letzten Tagen nur im MMA Sport los? Eine Breaking News jagt die andere. Erst die Verpflichtung von CM Punk, dann der Kokainskandal um Jon Jones und nun das.
Deutsche MMA Fans können endlich aufatmen, denn wie die UFC vor wenigen Minuten auf ihrer offiziellen Homepage mitteilte, hat das Bayerische Verwaltungsgericht in München das bestehende Sendeverbot der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien gegen Veranstaltungen der UFC aus dem Jahre 2010 für unzulässig erklärt.
Bekanntlich liefen die Events des Markführers im MMA Sport in den Jahren 2009 und 2010 auf Sport 1 (früher DSF), bis die BLM plötzlich im März 2010 ein Verbot gegen die Ausstrahlung des Produktes aussprach. Als Gründe wurden eine Verletzung allgemeiner Moralvorstellungen, sowie unerwünschte negative Einflüsse auf die Jugend genannt. Von Beginn an wurde diese Entscheidung kritisiert und die UFC entschied sich auch umgehend dazu, gegen das Verbot rechtlich vorzugehen.
Über vier Jahre hat es gedauert, aber nun ist der MMA Sport endlich zurück im deutschen TV. Bereits am 09. Oktober 2014 fiel das Urteil des Verfahrens, aber die UFC entschied sich erst jetzt dazu, die Bombe platzen zu lassen.
Das Gericht befand, dass Mixed-Martial-Arts-Sports plausibel als Sport angesehen werden kann. Daher seien Inhalte der UFC grundsätzlich sendefähig. Die BLM habe keine rechtliche Grundlage, um unerwünschte Programminhalte auf Basis geschmacklicher Fragen zu verbieten. Darüber hinaus bezogen sie die Rechte von Zuffa nicht mit in ihre Überlegungen ein.
Gary Cook, der Chief Global Brand Officer der UFC (er kümmert sich um die Märkte in Europa, Afrika und Asien), kommentierte die Entscheidung folgendermaßen:
Damit begann die Promotion schon im Mai 2014, als sie nach fast fünfjähriger Abwesenheit erstmals wieder nach Deutschland zurückkehrte. Die UFC Fight Night in Berlin erwies sich als großer Erfolg. Laut Cook wurden wurden für die Berliner O2 World über 8.000 Karten verkauft und mehr als 500.000 Fans in Deutschland verfolgten die Veranstaltung über zahlreiche Kanäle. Die Programminhalte der UFC werden in 129 Ländern ausgestrahlt und erreichen dort über 800 Millionen Fernsehhaushalte in 28 Sprachen. Die UFC hält etliche mehrjährige Sendeverträge mit Anstalten in Europa, darunter BT Sport, TV12, C More, Abu Dhabi Media, Setanta und Kombat Sports.
Wie es genau mit den vertraglichen Regelungen zwischen der UFC und Sport 1 aussieht, ist unklar, allerdings kann man hoffen, dass wir im Jahr 2015 wieder MMA Sport im deutschen TV erleben werden. Bekanntlich ist für dieses Jahr eine weitere UFC Fight Night in Berlin bestätigt. Es könnte also sein, dass sich ein Sender die Ausstrahlungsrechte für dieses Event holt. Und wenn nicht, dann gibt es ja immer noch den UFC Fight Pass: KLICK!
Die BLM kann übrigens vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht gegen diese Entscheidung in Berufung gehen, aber es scheint so, als werde man das Urteil akzeptieren.
Quellen: de.UFC.com, Quotenmeter.de, Finanznachrichten.de
Deutsche MMA Fans können endlich aufatmen, denn wie die UFC vor wenigen Minuten auf ihrer offiziellen Homepage mitteilte, hat das Bayerische Verwaltungsgericht in München das bestehende Sendeverbot der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien gegen Veranstaltungen der UFC aus dem Jahre 2010 für unzulässig erklärt.
Bekanntlich liefen die Events des Markführers im MMA Sport in den Jahren 2009 und 2010 auf Sport 1 (früher DSF), bis die BLM plötzlich im März 2010 ein Verbot gegen die Ausstrahlung des Produktes aussprach. Als Gründe wurden eine Verletzung allgemeiner Moralvorstellungen, sowie unerwünschte negative Einflüsse auf die Jugend genannt. Von Beginn an wurde diese Entscheidung kritisiert und die UFC entschied sich auch umgehend dazu, gegen das Verbot rechtlich vorzugehen.
Über vier Jahre hat es gedauert, aber nun ist der MMA Sport endlich zurück im deutschen TV. Bereits am 09. Oktober 2014 fiel das Urteil des Verfahrens, aber die UFC entschied sich erst jetzt dazu, die Bombe platzen zu lassen.
Das Gericht befand, dass Mixed-Martial-Arts-Sports plausibel als Sport angesehen werden kann. Daher seien Inhalte der UFC grundsätzlich sendefähig. Die BLM habe keine rechtliche Grundlage, um unerwünschte Programminhalte auf Basis geschmacklicher Fragen zu verbieten. Darüber hinaus bezogen sie die Rechte von Zuffa nicht mit in ihre Überlegungen ein.
Gary Cook, der Chief Global Brand Officer der UFC (er kümmert sich um die Märkte in Europa, Afrika und Asien), kommentierte die Entscheidung folgendermaßen:
“Dieses Urteil ist ein Meilenstein für die UFC und die zahlreichen UFC Fans in Deutschland. Das Gericht bestätigte unsere Auffassung, dass das Ausstrahlungsverbot rechtswidrig war. Der deutsche Markt war uns schon immer wichtig, und wir sahen und sehen es in unserer Verantwortung, den Sport dort weiter auszubauen und die Nachfrage im Markt zu befriedigen. Deswegen kämpften wir unablässig gegen diese Entscheidung. Wir werden weiter intensiv daran arbeiten, den deutschen Zuschauern Veranstaltungen, Sendungen und eigens für sie produzierte Inhalte zu bringen.“
Damit begann die Promotion schon im Mai 2014, als sie nach fast fünfjähriger Abwesenheit erstmals wieder nach Deutschland zurückkehrte. Die UFC Fight Night in Berlin erwies sich als großer Erfolg. Laut Cook wurden wurden für die Berliner O2 World über 8.000 Karten verkauft und mehr als 500.000 Fans in Deutschland verfolgten die Veranstaltung über zahlreiche Kanäle. Die Programminhalte der UFC werden in 129 Ländern ausgestrahlt und erreichen dort über 800 Millionen Fernsehhaushalte in 28 Sprachen. Die UFC hält etliche mehrjährige Sendeverträge mit Anstalten in Europa, darunter BT Sport, TV12, C More, Abu Dhabi Media, Setanta und Kombat Sports.
Wie es genau mit den vertraglichen Regelungen zwischen der UFC und Sport 1 aussieht, ist unklar, allerdings kann man hoffen, dass wir im Jahr 2015 wieder MMA Sport im deutschen TV erleben werden. Bekanntlich ist für dieses Jahr eine weitere UFC Fight Night in Berlin bestätigt. Es könnte also sein, dass sich ein Sender die Ausstrahlungsrechte für dieses Event holt. Und wenn nicht, dann gibt es ja immer noch den UFC Fight Pass: KLICK!
Die BLM kann übrigens vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht gegen diese Entscheidung in Berufung gehen, aber es scheint so, als werde man das Urteil akzeptieren.
Quellen: de.UFC.com, Quotenmeter.de, Finanznachrichten.de
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