Eagle Whiskey
Powerhouse-Fan
Ist das da ein Gamer? Der sieht ja so normal aus..........................
Ich bin diese endlose Debatte um Videospiele echt leid und stimme dir in deinem Beitag zu 99% zu! Ich persönlich bin 35 Jahre alt, darf Auto fahren, in den Puff gehen, alle Steuern zahlen die so anstehen und da will ich gefälligst Videospiele spielen, Welche und in der Art und Weise wie ich dass möchte. Nicht ohne Grund gibt es für sehr viele Dinge im Leben eine Altersfreigabe, oder soll man nun alle Autos verbieten weil ein 16jähriger sich Papas Schlüssel ausleihen könnte?
Ich weiche jetzt einfach mal etwas ab zu einem anderen Beispiel von Engstirnigkeit und Machtmissbrauch der „besseren“ Menschen. Da mein Beitrag aber nicht in deine Kolumne passt, missbrauche ich mal die Kolumne von @Rygel, ich denke dieser Beitrag passt am ehesten hierein. Hoffe das geht in Ordnung.
Es war glaube ich Mitte der 90ger (seht es mir nach wenn die Zeitangabe nicht ganz korrekt ist), da ereigneten sich leider in kürzerer Zeit drei tödliche Angriffe von Hunden auf Menschen, teils auf Kinder. Die Ursache dieser Umstände wurde bis heute nicht untersucht, geschweige denn analysiert, debattiert um daraus für die Zukunft zu lernen. Aber die Schuldigen waren schnell ausgemacht, die „Kampfhunde“. Bis heute frage ich mich um welche Rasse es sich hierbei eigentlich genau handelt, vielleicht irgendwo zwischen einem Pudel und einem Wolfshund? Auf jeden fall galten ab sofort bestimmte Rassen als gefährlich. Hunde die gestern noch die allerliebsten Familienmitglieder waren, auf denen Kinder reiten und ihnen an den Ohren ziehen durften, so waren diese Hunde heute schon von Grundauf (gesetzlich) gefährlich!
Hunderte dieser „Kampfhunde“ wurden in den ersten Monaten nach den Gesetzesverabschiedungen einfach ihren Familien entrissen, in Tierheime gesteckt oder Umgebracht, oh Entschuldigung, ich meinte natürlich friedevoll Eingeschläfert. Man stelle sich einmal vor dein Opa war ein Kriegsverbrecher und DU wirst deswegen zum Tode verurteilt!
Damit aber nicht genug. Bestimmte Rassen durften ab diesen Tagen (Gesetzesänderungen) entweder gar nicht mehr gehalten werden oder nur noch unter bestimmten Voraussetzungen. Der eine Teil dieser Voraussetzungen besteht darin sich diese Art Hund überhaupt erst einmal leisten zu können, oh dass muss ich jetzt genauer definieren.
Die Hundesteuer: Welchem Zweck dient die Hundesteuer? Vielleicht dient sie der Reinigung öffentlicher Straßen und Anlagen von Hundeausscheidungen, dann würde (wenn man es Sinnhaft betrachtet) die Hundesteuer für einen Pudel billiger sein als die für einen Schäferhund. Oder bildet die Hundesteuer eine Art Topf mit Geldlichen Mittel für die Opfer von Hundeangriffen oder Sachbeschädigungen? Beides trifft nicht zu, ersteres trifft nicht zu weil es nicht zutrifft, Punkt. Zweiteres trifft nicht zu weil es für solche Anlässe Hunde- oder Haftpflichtversicherungen gibt. Diese Steuer hat nur einen Zweck, Geld vom „einfachen Mann“ einzunehmen, deswegen gibt es auch noch keine Pferdesteuer, da Pferde geschichtlich gesehen erst Nutztiere waren und später eher den Adeligen die Freizeit versüßten, aber das ist ein anderes Thema.
Laut Gesetz wird die Hundesteuer von der örtlichen Gemeinde festgelegt und wie das Wort Gemeinde schon sagt ist diese Regelung nicht deutschlandweit einheitlich. Oh Verzeihung eins ist dann doch einheitlich, der Steuersatz für „Kampfhunde“ liegt in ganz Deutschland um ein vielfaches Höher als der Steuersatz für einen „normalen“ Hund. Dies bedeutet ich zahle z.B. für einen mittelgroßen „Kampfhund“ wie etwas einen Pit Bull erstens viel mehr Steuern als für einen doppelt so großen „normalen“ Hund, obwohl der größere Hund sehr wahrscheinlich mehr an öffentlichen Geldern zwecks Beseitigung von Hundeausscheidungen in Anspruch nehmen würde und zweitens zahle ich z.B. für einen Pit Bull in Hamburg 1000€ Steuern pro Jahr aber für einen Hund gleicher Rasse zahle ich in München nur 300€ Steuern pro Jahr!? Was einem Denkenden Menschen gleich drei Schlussfolgerungen aufzwingt: Erstens, es gibt doch Unterschiede zwischen Hunden der gleichen Rasse in Punkto Gefährlichkeit und die Gesetze sind diskriminierend und schlichtweg falsch, zweitens der Beamte/in der den Hundesteuersatz in Hamburg festlegt ist ein Tierhasser und drittens und dafür plädiere ich… ja habt ihr sie eigentlich nicht mehr alle, was soll denn dieser schwachsinnige Scheiß?? Ihr seid doch alles Lügner und Abzocker!!
Weiterhin kommt zu erstens (Hundesteuer) noch eine zweite Sache die es einem Halter erschwert „Kampfhunde“ zu halten. Diese Hunde müssen einen Wesenstest ablegen und der Halter muss einen Sachkundenachweis in Form eines schriftlichen Tests ablegen. Da stellen sich mir nun auch wieder mehrere Fragen.
- Wenn ein Hund solch einen Wesenstest bestanden hat, er somit also nicht gefährlich ist und (immer noch unter Auflagen wie Leinenzwang und Maulkorb) gehalten werden darf, wird dann die um ein vielfaches erhöhte Hundesteuer auf ein normales Maß wie z.B. bei einem Schäferhund wieder herabgesetzt? Die Antwort lautet natürlich nein, der Test der teuer bezahlt wurde, wurde zwar Erfolgreich bestanden aber belohnt wird man nicht. Dazu sage ich nur WILLKÜHR!
- Für vom Gesetz her gefährliche Hunde muss der Halter vorab immer einen Sachkundenachweis in schriftlicher Form erbringen um diese Hunde halten zu dürfen. Quasi eine Art Elternführerschein, aber nur für dumme Kinder. Die Eltern die sich schlaue Kinder (kleine Hunde) anschaffen die brauchen keinen Führerschein, weil schlaue Kinder nun mal keine Dummheiten machen, oder andere Menschen beißen!? Geht’s noch?? Der verfi…. kleine Dackel meiner Oma hat mich schon dreimal in die Wade gebissen, aber das war natürlich immer meine Schuld, der arme Hund. Was mir einfällt meine Großeltern zu nötigen den Hund nicht zu streicheln (Zwecks Beruhigung??) wenn er mich gebissen hat! Nur komisch das der „Kampfhund“ den sie auch noch halten nur daneben liegt und schläft.
Kommen wir einmal zu dieser Rassenliste für gefährliche Hunde („Kampfhunde). Auf dieser Liste stehen nun seit Mitte der 90ger Jahren verschiedene Hunderassen, von denen man vielleicht weiß dass sie gefährlich sind und von denen man ausgeht dass sie gefährlich sind. Denn es gibt kein Auswertungssystem für 1tens diese Rasse beisst Statistisch gesehen oft zu und muss auf diese schwachsinnige Liste und für 2tens diese Rasse steht zwar auf der Liste beisst aber Statistisch gesehen nie zu und kann von der Liste entfernt werden. Das bedeutet, wer einmal auf dieser Liste steht der steht da für immer, auch wenn kein einzelner Hund einer auf dieser Liste stehenden Rasse jemals zugebissen hat. Auch gibt es deutschlandweit keine einheitliche Datenbank wo Hunde gelistet werden. Schon komisch weil doch jeder Hund bei der Gemeinde angemeldet sein muss (Hundesteuer), da sollte man doch meine eine deutschlandweite „Bestandsaufnahme“ sollte möglich sein. Denn dann könnte man auch Überfälle von Hunden an Menschen oder von Hunden an anderen Tieren auswerten, denn schwerere Übergriffe von Hunden landen doch immer im Krankenhaus und/ oder bei der Polizei und Tataa wir hätten eine klare und eindeutige Statistik welche Rasse am "gefährlich" ist und welche nicht. Wenn man schon bei dieser schwachsinnigen Rassenliste bleiben will, dann wäre solch eine Lösung wenigstens klar Belegbar und nicht aus der Luft gegriffen.
Ok ich muss nun zugeben das diese Umsetzung wie eben geschildert zwei Bundesländer bereits praktizieren und obwohl Tierrechtler, Tierheime, Tierärzte, tausende Tierhalter, Züchter und auch der ein oder andere Politiker diese Umsetzung für alle Bundesländer fordern, passiert in dieser Richtung leider viel zu wenig.
Abschließend möchte ich sagen dass sich auch in Deutschland Geschichte wiederholt, leider. Denn Rassenwahn und Rassenmord liegt noch gar nicht so lange zurück. Deutlich wird dies vielmehr wenn man die tausende Übergriffe von DEUTSCHEN Schäferhunden in den Bundesländern mit korrekter Auswertung verfolgt, dieser Hund aber nicht auf der Rassenliste steht. Ich für meinen Teil bin der Meinung dass diese Rassenliste abgeschafft gehört. Stattdessen sollte es ein deutschlandweit einheitliches System der Vorbeugung geben welches so aussehen könnte:
- Vor der Anschaffung eines Hundes, egal welcher Rasse) muss der potenzielle Halter einen Sachkundenachweis ablegen
- Vor dem Verkauf eines Hundes (Züchter oder Tierheim) ist der Hund einem festgelegtem medizinischem Check zu unterziehen (Impfungen usw)
- Ein Hund darf erst ab einem Alter von mindestens 12 Wochen von seiner Mutter getrennt/verkauft werden
- Ein Hund darf nur an einen potentiellen Halter mit erfolgreich abgeschlossenen Sachkundenachweis verkauft werden
- Nach dem Kauf
- ist der Hund durch dessen Besitzer bei der zuständigen Gemeinde/Zentralregister anzumelden
- bei einer Versicherung zu versichern
- Jeder Hund, der älter als sechs Monate ist, ist durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen
- bei einem Standarthundetraining anzumelden (im Alter zwischen 6 Monaten und 9 Monaten)
- Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt für alle Hunde Leinenpflicht, außer auf Hundeplätzen und Privatgrundstücken
Erläuterung
1. Sachkundenachweis
Der Sachkundenachweis sollte ca. 8-10 theoretische Stunden und einen schriftlichen Test umfassen, so ähnlich wie der Sachkundenachweis bei Listenhunden. Sollte ein potenzieller Hundebesitzer mehr als dreimal durch den Test durchfallen so ist der Halter für die nächsten 3 Jahre nicht berechtigt einen Hund zu halten. Nach Ablauf der drei Jahre kann der Kurs wiederholt werden. Sollte der Sachkundenachweiß einmal erfolgreich abgeschlossen sein, so muss dieser nicht noch einmal abgelegt werden.
Im Sachkundenachweis muss den potentiellen Haltern unbedingt verständlich gemacht werden, dass der Hund vom Wolf abstammt! Jedes Wolfsrudel hat genetisch bedingt einen Rudelführer! In einem Mensch/Hunderudel muss es daher, in den Augen eines Hundes, immer einen Rudelführer geben! Erfüllt diese Aufgabe nicht der Mensch, so ist der Hund genetisch dazu gezwungen den Posten des Rudelführers zu übernehmen! Dies wiederum bedeutet dass der Halter keine Kontrolle über den Hund haben wird!
Der Sachkundenachweis sollte ein Kapitel über rassenspezifische Eigenschaften der einzelnen Hunderassen beinhalten. Z.B. haben Hütehunde die angezüchtete Eigenschaft Ihre Herde durch Zwicken mit einem leichten Biss/leichtes Zwicken in die Wade zusammenzutreiben. Sollte der Hund den Posten des Rudelführers innehaben wird er dieses Verhalten unter Umständen bei Menschen zeigen. Bullterrier könnten die hauseigenen Haustiere wie Meerschweinchen oder Hasen unter Umständen sehr interessant finden, da Sie früher zur Dezimierung von Ratten und Mäusen gezüchtet worden sind. Jagdhunde könnten beim Anblick Ihres Lieblingsspielzeugs laut Aufheulen, auch dies ist ein angezüchtetes Verhalten. All diese Eigenschaften können negativ Auftreten wenn der Halter die rassenspezifischen Eigenschaften der Hunde nicht befriedigt oder den Posten des Rudelführers nicht innehat.
Diese Theorieeinheit kann eine vorbeugende Maßnahme sein um z.B. die Hundepopulation in den Tierheimen zu senken. Denn wer sich von vorneherein den richtigen Hund aussucht, wird diesen später Tendenziell eher weniger an ein Tierheim abgeben. Diese vorbeugende Maßnahme könnte die deutschlandweiten Tierheime entlasten und Geld sparen.
Der Sachkundenachweis sollte deutschlandweit einheitlich sein und ca. 200€ nicht überschreiten.
5.b Versicherung
Für die durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, verursachten Schäden ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500000Euro für Personenschäden und von 250000Euro für Sachschäden abzuschließen. Eine Hundehaftpflichtversicherung kostet zwischen 50Euro und 150Euro pro Jahr.
Verstöße gegen die Versicherungspflicht können mit einem Bußgeld geahndet werden.
5.c Kennzeichnung
Der Transponder muss in der Codestruktur und dem Informationsgehalt dem Standard ISO 11784 entsprechen. Die im Transponder festgelegte Information muss einmalig und darf nach der Herstellung nicht veränderbar sein. Der Transponder muss den im Standard ISO 11785 festgelegten technischen Anforderungen entsprechen. Das Setzen des Chips wird durch Tierärzte vorgenommen. Die Kosten für die Kennzeichnung betragen ca. 50 Euro.
5.d Standarthundetraining
Das Standarthundetraining gilt für alle Hunde und dessen Halter, auch wenn der Hund mit einem früheren Halter diesen Prozess schon einmal erfolgreich absolviert haben sollte. Die Dauer des Standarthundetrainings sollte ca. 15 Stunden umfassen und sollte durch einen Wesenstest des Hundes abgeschlossen werden, welcher schon für Listenhunde Pflicht ist. Diese Regelung gilt bei jedem Kauf eines Hundes, Züchter und Tierheime ausgenommen.
Das Standarthundetraining muss gesetzlich deutschlandweit einheitlich festgelegt sein (Umfang und Kosten).
Sollte ein Hund den Wesenstest nicht bestehen, so kann ihm eine dauerhafte Leinenpflicht und oder Maulkorb auferlegt werden. Sollte der Halter nicht in der Lage sein seinen Hund angemessen zu führen, so kann/sollte dem Halter das Führen von Hunden untersagt werden.
Sonstiges
Zudem bin ich der Meinung dass nur Züchter oder Tierheime Hunde vertreiben dürfen. Private Hobbyzüchtungen sollten verboten werden. Demzufolge müssen alle Hunde im Geschlechtsreifen Alter die nicht einem Züchter gehören Kastriert werden, hierbei würde ich mich aber rein auf Rüden beziehen da eine Sterilisation bei Hündinnen weitaus komplizierter ist. Das hätte zum Vorteil dass der Hundemarkt nicht unkontrolliert überschwemmt würde. Auch haben Züchter spezielle Vorgaben zum Züchten der Hunde wie z.B. nur „friedliche“ Hunde zur Züchtung einzusetzen. Somit würde gleichzeitig Aggressionspotenzial nicht weiter gezüchtet werden. Zudem ist es auch für den Hund angenehmer den Sexualtrieb nicht zu kennen, anstatt diesen zu haben ihn aber nicht ausleben zu dürfen. Hundeimporte aus dem Ausland sollten auch verboten sein. Ausnahmen bestätigen hierbei natürlich die Regel, sollte ein Hund z.B. schon Jahre bei einer Familie leben die nach Deutschland einwandert usw.
Diese Maßnahme ist durch die Registrierung des Hundes bei der Gemeinde/ Zentralregister leicht zu überwachen.
Der Halter eines Hundes sollte verpflichtet sein eine Kopie des Lebenslaufs des Hundes immer griffbereit zu haben. Der Lebenslauf umfasst vorherige beschriebene Sachverhalte (Rasse, FCI Gruppe, Züchter, Halter, Versicherung, Sachkundenachweis des Halters, Standarthundetraining und Wesenstest Hund, spezielle Auflagen)
Zudem muss der Wohnraum des Hundes seiner Größe angepasst sein:
- Kleine Hunde mit einer Schulterhöhe von unter 40cm brauchen eine Mindestwohnfläche von 30m[SUP]2[/SUP]
- Mittelgroße Hunde mit einer Schulterhöhe von 40cm – 60cm brauchen eine Mindestwohnfläche von 55m[SUP]2[/SUP]
- Große Hunde mit einer Schulterhöhe von über 80cm brauchen eine Mindestwohnfläche von 80m[SUP]2[/SUP]
Die Hundesteuer entfällt komplett, dafür sollte es einen Busgeldkatalog für Hundehalter geben. Z. B. Strafen für Verstöße gegen dieses Gesetz, Strafen bei Versäumnisse von Beseitigen von Hundeextremitäten.
Zuletzt bearbeitet: